Rechtsprechung
BayObLG, 30.09.1999 - 2Z BR 61/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Augsburg - 3 UR II 4/98
- LG Augsburg - 7 T 2702/98
- BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 61/99
- BayObLG, 30.09.1999 - 2Z BR 61/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 02.09.1999 - 2Z BR 60/99
Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus BayObLG, 30.09.1999 - 2Z BR 61/99
wegen der in § 7 der Gemeinschaftsordnung (GO) geregelten Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums wird auf den weiteren Senatsbeschluß vom selben Tage (2Z BR 60/99) Bezug genommen.Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin wurde im Verfahren 2Z BR 60/99 zurückgewiesen.
- BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers
Auszug aus BayObLG, 30.09.1999 - 2Z BR 61/99
Insoweit haftet die Antragsgegnerin für die mit dem Wirtschaftsplan beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen nur, wenn sie vor dem Eigentümerwechsel fällig geworden sind (vgl. BGHZ 131, 228/231 f.).